Räder sind das Bindeglied zwischen Fahrzeug und Straße. Sie prägen die Optik wie kaum ein anderes Teil, beeinflussen aber auch Lenkung, Federung, Bremsen und die Anzeige des Tachos. Deshalb gelten für Felgen und Reifen genaue Regeln. Wer sie kennt, findet sich im Angebot schnell zurecht.
Die wichtigsten Kennzahlen
Auf jeder Felge und jedem Reifen stehen Angaben, die zusammenpassen müssen.
| Angabe | Beispielhafte Schreibweise | Bedeutung |
|---|---|---|
| Felgengröße | 8J x 18 | Maulweite in Zoll und Durchmesser in Zoll |
| Einpresstiefe | ET45 | Abstand der Anlagefläche zur Felgenmitte in Millimetern |
| Lochkreis | 5x112 | Anzahl der Bohrungen und Kreisdurchmesser |
| Mittenzentrierung | 57,1 | Durchmesser der Nabenbohrung in Millimetern |
| Reifengröße | 225/40 R18 | Breite, Verhältnis Höhe zu Breite, Bauart, Felgendurchmesser |
| Last- und Geschwindigkeitsindex | 92Y | Tragfähigkeit und zulässige Geschwindigkeit des Reifens |
Die Werte in der Tabelle sind Beispiele für die Schreibweise, keine Empfehlung für ein bestimmtes Fahrzeug. Besonders die Einpresstiefe wird unterschätzt: Eine kleinere Einpresstiefe schiebt das Rad nach außen. Das verbreitert die Spur, verändert den Lenkrollradius und kann dazu führen, dass der Reifen nicht mehr ausreichend abgedeckt ist.
Wo die Freigaben stehen
Ob eine Rad-Reifen-Kombination zulässig ist, ergibt sich aus mehreren Quellen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Sie nennt nur einen Teil der zulässigen Reifengrößen.
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC): Bei neueren Fahrzeugen sind dort weitere Größen aufgeführt.
- Reifenfreigaben des Fahrzeugherstellers: Ergänzende Listen mit Größen und Auflagen.
- ABE oder Teilegutachten der Felge: Sie nennen, auf welchen Fahrzeugen die Felge mit welchen Reifen gefahren werden darf und unter welchen Auflagen.
Eine Felge mit ABE trägt meist eine Kennzeichnung des Kraftfahrt-Bundesamts. Die ABE gilt aber nur für die darin genannten Fahrzeuge und Reifengrößen.
ABE oder Teilegutachten
Bei Rädern begegnen Ihnen vor allem zwei Nachweise. Mit einer ABE dürfen Sie die Räder auf den genannten Fahrzeugen fahren, ohne sie eintragen zu lassen, solange alle Auflagen erfüllt sind. Die ABE oder ein Auszug daraus wird mitgeführt. Verlangt eine Auflage eine Abnahme, etwa wegen einer bestimmten Reifengröße, geht es trotzdem zur Prüfstelle.
Räder mit Teilegutachten werden von einem Prüfingenieur abgenommen. Er prüft, ob Felge, Reifen und Fahrzeug zum Gutachten passen, ob die Räder frei drehen und ob die Auflagen eingehalten sind. Je nach Änderung wird die Kombination anschließend in die Papiere eingetragen. Die Unterschiede der Nachweise erklärt der Bereich TÜV und Eintragung.
Nicht freigegebene Rad-Reifen-Kombinationen können die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Das betrifft auch Reifen, deren Tragfähigkeit nicht für die zulässigen Achslasten reicht oder deren Geschwindigkeitsindex nicht zur Höchstgeschwindigkeit passt. Ausnahme sind Winter- und M+S-Reifen mit entsprechendem Hinweis im Sichtfeld des Fahrers.
Was größere Räder verändern
Abrollumfang und Tacho: Der Gesamtdurchmesser von Rad und Reifen sollte nahe am Original bleiben. Wer eine größere Felge mit flacherem Reifen kombiniert, hält den Abrollumfang ungefähr gleich. Weicht er zu stark ab, zeigt der Tacho falsch an, und Assistenzsysteme können irritiert werden.
Gewicht: Größere Felgen und breitere Reifen sind meist schwerer. Ungefederte Masse belastet Federung und Dämpfer und kann den Komfort spürbar verschlechtern.
Fahrverhalten: Breitere Reifen mit niedrigem Querschnitt lenken präziser ein, reagieren aber empfindlicher auf Spurrillen und übertragen mehr Stöße. Bei Nässe kann ein breiter Reifen früher aufschwimmen.
Bremsen: Größere Felgen schaffen Platz für größere Bremsanlagen. Umgekehrt passen manche Felgen nicht über verstärkte Bremsen. Vor dem Kauf lohnt ein Blick ins Gutachten auf die Angaben zur Bremsanlage.
Spurverbreiterungen
Distanzscheiben schieben das Rad nach außen und lassen das Auto breiter auf der Straße stehen. Sie verändern Spurweite und Lenkrollradius und belasten Radlager stärker. Sie brauchen eine ABE oder ein Teilegutachten, oft mit Auflagen zu längeren Radschrauben oder Radbolzen. Ob sie eingetragen werden müssen, hängt vom Nachweis ab. In jedem Fall muss die Radabdeckung weiterhin stimmen.
Reifen richtig lesen
Neben Größe und Indizes stehen auf der Reifenflanke weitere wichtige Angaben. Die DOT-Nummer endet mit vier Ziffern für Produktionswoche und Jahr. Reifen altern auch ohne Nutzung, die Gummimischung wird mit den Jahren härter. Bei sportlich genutzten Fahrzeugen lohnt deshalb ein Blick auf das Alter, nicht nur auf die Profiltiefe. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist eine Untergrenze, Fachleute empfehlen für Nässe und Winter deutlich mehr Reserve.
Auch die Laufrichtung und die Kennzeichnung der Außenseite sind bei vielen sportlichen Reifen vorgegeben. Wer Räder wechselt oder einlagert, sollte sie entsprechend markieren.
Felgen im Winterbetrieb
Große, breite Räder mit flachen Reifen sind im Winter selten die beste Wahl. Schmalere Winterräder mit höherem Querschnitt verbessern meist die Traktion auf Schnee und schonen die Felge bei Schlaglöchern. Achten Sie auch hier auf die Freigabe: Nicht jede Felge ist für Schneeketten geeignet, und manche Fahrzeuge erlauben Ketten nur auf bestimmten Größen.
Kaufen und montieren
- Fahrzeugdaten bereithalten: Hersteller, Typ, Typschlüsselnummern, Motorisierung, Bremsanlage.
- Felge mit Nachweis für genau dieses Fahrzeug wählen, Auflagen lesen.
- Reifengröße aus der Freigabe der Felge oder des Fahrzeugherstellers wählen, Last- und Geschwindigkeitsindex prüfen.
- Montage mit passenden Radschrauben und vorgeschriebenem Anzugsmoment, nach den ersten Kilometern nachziehen lassen.
- Abnahme und Eintragung erledigen, falls der Nachweis es verlangt.
Wer zugleich das Fahrwerk ändert, sollte beide Umbauten zusammen planen, denn tiefere Karosserie und breitere Räder konkurrieren um denselben Platz im Radhaus. Mehr dazu steht im Bereich Fahrwerk.
Vertiefung: Felgen und Reifen
- Felgen eintragen
Ob neue Felgen eingetragen werden müssen, entscheidet der Nachweis. Hier stehen Ablauf, nötige Unterlagen, typische Auflagen und die Faktoren, die die Kosten bestimmen.
- Reifenfreigabe
Zulassungsbescheinigung, CoC-Papier, Herstellerliste, Felgengutachten: wo die zulässigen Reifengrößen stehen und wie Sie Lastindex, Geschwindigkeitsindex und Abrollumfang richtig prüfen.
- Spurverbreiterungen
Mehr Spur, bündige Räder: wann Spurverbreiterungen eingetragen werden müssen, welche Systeme es gibt, worauf es bei Schrauben und Radabdeckung ankommt und was sich beim Fahren ändert.
Fragen und Antworten
Wo finde ich, welche Reifengrößen für mein Auto erlaubt sind?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I nennt nur einen Teil der freigegebenen Größen. Weitere Größen stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und in Reifenfreigaben des Fahrzeugherstellers, die Händler und Hersteller bereitstellen. Für Nachrüstfelgen gilt zusätzlich, was ABE oder Gutachten der Felge erlauben.
Darf ich Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex fahren?
Ja, bei M+S- und Winterreifen ist das erlaubt, wenn im Sichtfeld des Fahrers ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht ist. Die Geschwindigkeit darf dann nicht überschritten werden. Bei Sommerreifen muss der Index zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen.
Müssen Spurverbreiterungen eingetragen werden?
Das hängt vom Nachweis ab. Spurverbreiterungen mit ABE dürfen unter Einhaltung der Auflagen meist ohne Eintragung verbaut werden, solche mit Teilegutachten werden abgenommen. In beiden Fällen gilt: Die Räder müssen weiterhin ausreichend von der Karosserie abgedeckt sein.
