05 / TÜV und Eintragung

ABE, Teilegutachten, EG-Typgenehmigung: Unterschiede erklärt

Drei Nachweise, drei Wege: wie ABE, Teilegutachten und EG- beziehungsweise ECE-Genehmigung sich unterscheiden, woran Sie sie erkennen und welche Schritte nach dem Einbau folgen.

ABE, Teilegutachten und EG-Typgenehmigung sind drei Arten von Nachweisen, mit denen ein Zubehörteil legal an ein Fahrzeug darf. Mit ABE oder EG- beziehungsweise ECE-Genehmigung genügt in der Regel das Einhalten der Auflagen, eine Abnahme ist meist nicht nötig. Mit Teilegutachten muss ein Prüfingenieur den Umbau abnehmen. Wer weiß, welcher Nachweis vorliegt, kennt damit schon den Weg zur Eintragung. Den Gesamtüberblick über Betriebserlaubnis und Abnahmen gibt der Bereich TÜV und Eintragung.

Die drei Nachweise auf einen Blick

Merkmal ABE EG- oder ECE-Genehmigung Teilegutachten
Rechtsgrundlage § 22 StVZO EU-Recht oder UN-Regelungen Grundlage für § 19 Abs. 3 StVZO
Ausgestellt von Kraftfahrt-Bundesamt Genehmigungsbehörde eines Mitgliedstaats Technischer Dienst
Kennzeichnung am Teil KBA-Nummer Genehmigungszeichen mit Länderkennzahl keine einheitliche Kennzeichnung
Gilt für genannte Fahrzeuge je nach Genehmigung bauteilbezogen oder fahrzeugbezogen genannte Fahrzeuge unter Auflagen
Abnahme nötig meist nein, außer die ABE verlangt es meist nein, Auflagen beachten ja, Änderungsabnahme
Mitführen ABE oder Auszug meist genügt die Kennzeichnung Abnahmebestätigung bis zur Berichtigung

ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Die ABE nach § 22 StVZO erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt. Der Hersteller hat nachgewiesen, dass sein Teil an den aufgeführten Fahrzeugen den Vorschriften entspricht. Am Teil selbst finden Sie eine KBA-Nummer, im Dokument die Liste der Fahrzeuge und die Auflagen.

Wichtig ist das Kleingedruckte. Eine ABE kann Bedingungen enthalten, etwa nur mit bestimmten Reifengrößen, nur für bestimmte Motorisierungen oder nur in Kombination mit einem bestimmten Bauteil. Manche ABEs verlangen ausdrücklich eine Abnahme. Dann ist der Weg zur Prüfstelle trotz ABE Pflicht.

Typische Teile mit ABE: Felgen, Schalldämpfer, Fahrwerksfedern, Tönungsfolien, Lenkräder, Zusatzinstrumente.

EG- und ECE-Genehmigung: europäisch und international

Viele Bauteile werden nach europäischen Vorschriften oder nach Regelungen der UNECE genehmigt. Das Genehmigungszeichen auf dem Teil zeigt das: Bei EG- beziehungsweise EU-Genehmigungen steht ein kleines e mit einer Kennzahl für den genehmigenden Staat in einem Rechteck, bei Genehmigungen nach UN-Regelungen ein großes E mit Kennzahl in einem Kreis. Deutschland hat jeweils die Kennzahl 1.

Diese Genehmigungen gibt es zum Beispiel für Leuchten, Spiegel, Schalldämpfer, Bremsbeläge und Räder. Manche gelten für das Bauteil an sich, etwa eine Leuchte. Andere beziehen sich auf bestimmte Fahrzeugtypen, etwa Austauschschalldämpfer. Wie bei der ABE gilt: Auflagen beachten, und bei fahrzeugbezogenen Genehmigungen muss Ihr Fahrzeug abgedeckt sein.

Ein Genehmigungszeichen allein bedeutet nicht, dass das Teil an jedem Fahrzeug zulässig ist. Eine Leuchte kann genehmigt sein, aber falsch angebaut die Anbauvorschriften verletzen. Ein Austauschschalldämpfer kann für ein anderes Modell genehmigt sein. Entscheidend ist, dass Teil und Einbau zusammen den Vorschriften entsprechen.

Teilegutachten: Grundlage für die Abnahme

Ein Teilegutachten erstellt ein Technischer Dienst, also eine anerkannte Prüfstelle. Es beschreibt das Teil, die Fahrzeuge, an denen es verbaut werden darf, und die Auflagen. Das Gutachten selbst macht den Umbau noch nicht legal. Erst die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bestätigt, dass das Teil an Ihrem konkreten Fahrzeug korrekt verbaut ist und alle Auflagen erfüllt sind.

Typische Teile mit Teilegutachten: Gewindefahrwerke, Spurverbreiterungen, größere Bremsanlagen, Felgen bestimmter Hersteller, Karosserieteile, Sportlenkräder.

Ablauf der Änderungsabnahme

  1. Teil nach Gutachten und Herstellervorgaben einbauen.
  2. Termin bei einer Prüforganisation vereinbaren.
  3. Fahrzeug, Gutachten und Fahrzeugpapiere vorlegen.
  4. Prüfer kontrolliert Einbau, Übereinstimmung und Auflagen.
  5. Abnahmebestätigung erhalten, darauf steht, ob die Papiere berichtigt werden müssen.
  6. Bei Bedarf Berichtigung bei der Zulassungsstelle.

Wann keiner der drei Nachweise passt

Gibt es für Ihr Teil weder ABE noch Genehmigung noch ein Teilegutachten, das Ihr Fahrzeug abdeckt, bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO. Dabei beurteilt ein amtlich anerkannter Sachverständiger das einzelne Fahrzeug. Das ist aufwendiger, oft teurer und nicht immer erfolgreich, weil Nachweise zu Festigkeit, Geräusch oder Abgas fehlen können. Wie das abläuft, erklärt der Beitrag Einzelabnahme nach § 21 StVZO.

So prüfen Sie einen Nachweis vor dem Kauf

Prüfpunkt Worauf Sie achten
Fahrzeug Hersteller, Typ, Variante und Ausführung laut Zulassungsbescheinigung
Motorisierung Leistung, Motorkennung, Antriebsart
Auflagen Kürzel und Texte vollständig lesen, nicht nur die Fahrzeugliste
Kombinationen Verträglichkeit mit anderen Umbauten, etwa Räder und Fahrwerk
Abnahme Ist eine Abnahme verlangt, auch bei ABE?
Aktualität Gilt der Nachweis für Ihr Baujahr und ist es die aktuelle Fassung?

Die Fahrzeugangaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I, vor allem in den Feldern zu Hersteller, Typ, Variante und Version. Gleichen Sie diese genau mit dem Nachweis ab. Eine ähnliche Bezeichnung reicht nicht.

Nachweise beschaffen und aufbewahren

Seriöse Anbieter legen den Nachweis dem Teil bei oder stellen ihn zum Herunterladen bereit. Fehlt er, etwa bei Gebrauchtteilen, hilft meist der Hersteller weiter. Dafür brauchen Sie die Kennzeichnung am Teil, also KBA-Nummer, Genehmigungszeichen oder Typbezeichnung. Bei ABEs gibt es häufig einen Auszug, der nur die für Ihr Fahrzeug relevanten Seiten enthält. Das ist praktisch zum Mitführen, sollte aber alle Auflagen enthalten, die Ihr Fahrzeug betreffen.

Bewahren Sie alle Nachweise und Abnahmebestätigungen gesammelt auf, am besten mit einer Kopie im Fahrzeug und dem Original zu Hause. Das hilft bei Kontrollen, bei der Hauptuntersuchung und beim Verkauf. Käufer eines getunten Fahrzeugs achten zu Recht darauf, ob die Umbauten nachweisbar legal sind.

Was in die Fahrzeugpapiere kommt

Nicht jeder Umbau führt zu einem neuen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung. Bei Teilen mit ABE oder EG-Genehmigung ist meist keine Eintragung nötig. Nach einer Änderungsabnahme vermerkt der Prüfer auf der Bestätigung, ob die Papiere berichtigt werden müssen. Das ist typischerweise der Fall, wenn sich Angaben ändern, die in der Zulassungsbescheinigung stehen, etwa Reifengrößen, Geräuschwerte, Leistung oder Fahrzeughöhe. Ohne Berichtigungspflicht genügt es, Bestätigung und Gutachten mitzuführen.

Beispiel: Felgen

Bei Felgen kommen alle drei Nachweise vor. Mit ABE dürfen Sie die Räder bei Einhaltung der Auflagen ohne Abnahme fahren. Mit Teilegutachten folgt die Abnahme. Für Räder gibt es außerdem eine Genehmigung nach UN-Regelung 124. In jedem Fall muss die Reifengröße zur Freigabe passen. Details stehen im Beitrag Felgen eintragen lassen.

Häufige Fehler

  • Nur die Fahrzeugliste gelesen: Die Auflagen stehen oft weiter hinten im Dokument.
  • Kombination nicht geprüft: Zwei Teile mit eigenem Nachweis können zusammen eine neue Prüfung erfordern, etwa Fahrwerk und Räder.
  • Nachweis nicht mitgeführt: Bei einer Kontrolle wird es dann umständlich, selbst wenn der Umbau zulässig ist.
  • Abnahme aufgeschoben: Ohne Abnahme ist ein Teil mit Gutachten nicht legal, auch nicht vorübergehend.
  • Papiere nicht berichtigt: Verlangt die Abnahmebestätigung eine Berichtigung, gehört sie zur Zulassungsstelle.
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist eine ABE besser als ein Teilegutachten?

Für den Käufer ist eine ABE meist bequemer, weil keine Abnahme nötig ist, solange die Auflagen eingehalten werden. Technisch sagt die Art des Nachweises wenig über die Qualität des Teils aus. Ein Teilegutachten deckt manchmal mehr Fahrzeugvarianten oder Kombinationen ab, verlangt aber den zusätzlichen Termin bei einer Prüforganisation.

Muss ich die ABE immer im Auto haben?

Für Teile mit ABE ist der Nachweis mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen, sofern er nicht in die Papiere eingetragen wurde. Viele Hersteller stellen dafür einen Auszug bereit, der Ihr Fahrzeug nennt. Bei Teilen mit EG- oder ECE-Genehmigung genügt meist die Kennzeichnung am Teil. Nach einer Änderungsabnahme führen Sie die Abnahmebestätigung mit, bis die Papiere berichtigt sind.

Was ist, wenn mein Fahrzeug nicht im Gutachten steht?

Dann deckt das Gutachten den Umbau nicht ab. Eine Änderungsabnahme ist darauf nicht möglich. Es bleibt der Weg über eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO, die deutlich aufwendiger ist und zusätzliche Nachweise erfordern kann.

Darf jede Prüforganisation ein Teilegutachten abnehmen?

Änderungsabnahmen auf Grundlage eines Teilegutachtens dürfen amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen durchführen, also etwa TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Das Gutachten muss nicht von derselben Organisation stammen, die abnimmt.