03 / Abgasanlage

Sportauspuff: Lautstärke-Grenzwerte und Eintragung

Standgeräusch, Fahrgeräusch und die Felder U.1 bis U.3: wie Lautstärke gemessen wird, welche Grenzwerte gelten und welcher Nachweis eine Eintragung nötig macht.

Ein Sportauspuff ist legal, wenn er für Ihr Fahrzeug genehmigt ist und das Fahrzeug die Geräuschwerte einhält, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen oder nach der Abnahme neu eingetragen werden. Maßgeblich sind drei Felder: U.1 für das Standgeräusch, U.2 für die Drehzahl, bei der es gemessen wurde, und U.3 für das Fahrgeräusch. Ob eine Eintragung nötig ist, hängt vom Nachweis der Anlage ab. Dieser Beitrag erklärt, wie die Werte zustande kommen, welche Grenzwerte gelten und welcher Weg zu einer legal eingetragenen Anlage führt. Den Aufbau einer Abgasanlage und die Kaufkriterien beschreibt der Bereich Abgasanlage.

Die Geräuschwerte in den Fahrzeugpapieren

Feld Inhalt Bedeutung
U.1 Standgeräusch in dB(A) Bezugswert für Kontrollen und Prüfungen
U.2 Drehzahl in min⁻¹ Drehzahl, bei der das Standgeräusch gemessen wurde
U.3 Fahrgeräusch in dB(A) Ergebnis der Vorbeifahrtmessung bei der Genehmigung

Die beiden Messungen beantworten unterschiedliche Fragen. Das Fahrgeräusch beschreibt, wie laut ein Fahrzeug in einer genormten Beschleunigungssituation ist, und unterliegt bei der Genehmigung festen Grenzwerten. Das Standgeräusch ist dagegen ein Bezugswert. Es dient vor allem dazu, später einfach überprüfen zu können, ob sich der Zustand des Fahrzeugs verändert hat.

Wie das Fahrgeräusch gemessen wird

Für die Typgenehmigung fährt das Fahrzeug nach einem genormten Verfahren an Mikrofonen vorbei, die in festgelegtem Abstand neben der Fahrbahn stehen. Gemessen wird bei definierter Beschleunigung in vorgegebenen Gängen. Das Ergebnis ist ein Wert in dB(A), der unter dem Grenzwert für die jeweilige Fahrzeugklasse liegen muss.

Die europäischen Geräuschvorschriften wurden in mehreren Stufen verschärft. Für Pkw wurden die Grenzwerte in mehreren Stufen um jeweils einige Dezibel abgesenkt. Wie hoch der Grenzwert für ein bestimmtes Fahrzeug ist, hängt von seiner Klasse und seinem Leistungsgewicht ab, leistungsstarke Fahrzeuge haben etwas höhere Werte. Zusätzlich gibt es Anforderungen für Betriebszustände außerhalb des eigentlichen Messzyklus. Sie sollen verhindern, dass ein Fahrzeug nur in der Prüfsituation leise ist und bei anderen Drehzahlen oder Lasten deutlich lauter wird. Für Klappenauspuffanlagen ist das besonders wichtig.

Wie das Standgeräusch gemessen wird

Das Standgeräusch wird im Nahfeld gemessen: Ein Mikrofon steht in kurzem Abstand und in festgelegtem Winkel zur Mündung des Endrohrs. Der Motor wird im Leerlauf auf eine bestimmte Drehzahl gebracht und dort kurz gehalten, dann wird das Gas schlagartig zurückgenommen. Gemessen wird der höchste Pegel. Die Drehzahl hängt von der Drehzahl der Nennleistung ab und steht in Feld U.2.

Bei einer Kontrolle wird diese Messung mit einem Schallpegelmesser wiederholt. Dabei werden Messtoleranzen berücksichtigt, denn Umgebung, Untergrund und Messgerät beeinflussen das Ergebnis. Liegt der gemessene Wert deutlich über dem eingetragenen Bezugswert, spricht das für eine Veränderung, etwa einen beschädigten oder ausgeräumten Schalldämpfer oder eine nicht genehmigte Anlage.

Ein Messwert über dem Bezugswert ist nicht automatisch ein Verstoß, weil Messungen streuen. Er ist aber ein klarer Anlass für eine genauere Prüfung. Wer seine Anlage mit gültigem Nachweis und unverändert fährt, hat dabei wenig zu befürchten.

Welche Nachweise es gibt

Wie eine Anlage legal ans Fahrzeug kommt, hängt von ihrem Nachweis ab. Die Unterschiede zwischen den Nachweisarten erklärt der Beitrag ABE, Teilegutachten, EG-Typgenehmigung ausführlich. Für Abgasanlagen gilt im Überblick:

Nachweis Was er bedeutet Abnahme Eintragung
EG- oder ECE-Genehmigung Bauteil europaweit für genannte Fahrzeuge genehmigt, Kennzeichnung am Teil in der Regel nein in der Regel nein, wenn Werte gleich bleiben
ABE nach § 22 StVZO vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilte Betriebserlaubnis für das Teil in der Regel nein, Auflagen beachten nur wenn die ABE es verlangt
Teilegutachten Prüfbericht für bestimmte Fahrzeuge ja, Änderungsabnahme ja, wenn sich eingetragene Werte ändern
kein Nachweis Einzelbegutachtung nötig aufwendige Einzelabnahme ja

Bei Austauschschalldämpfern für Pkw ist eine Genehmigung nach der einschlägigen UN-Regelung verbreitet. Erkennbar ist sie an einer Prüfzeichen-Kennzeichnung am Bauteil. Prüfen Sie immer, ob die Genehmigung Ihr Fahrzeug, Ihren Motor und Ihre Ausstattung abdeckt.

Der Weg zur Eintragung

Bringt eine Anlage neue Geräuschwerte mit, läuft die Eintragung in der Regel so ab:

  1. Anlage mit passendem Teilegutachten kaufen und die Auflagen vorab lesen.
  2. Fachgerecht einbauen lassen: Dichtheit, Halter und Abstand zu Bauteilen müssen stimmen.
  3. Änderungsabnahme bei einer Prüfstelle: Der Prüfingenieur kontrolliert Anbau, Auflagen und gegebenenfalls das Geräusch.
  4. Abnahmebestätigung mitführen, bis die Papiere berichtigt sind.
  5. Zulassungsstelle: Die neuen Werte werden in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Verlangt das Gutachten zusätzliche Bauteile oder bestimmte Fahrzeugvarianten, müssen auch diese nachgewiesen werden. Eine Anlage, die nur für eine andere Motorvariante freigegeben ist, ist nicht abnahmefähig.

Was die Lautstärke nachträglich verändert

Auch eine eingetragene Anlage kann im Lauf der Zeit lauter werden. Häufige Ursachen:

  • Verschleiß der Dämmung: Dämmmaterial in Absorptionsdämpfern kann sich mit der Zeit zersetzen oder ausblasen.
  • Undichtigkeiten: Undichte Flansche und Risse erhöhen den Pegel und verändern den Klang.
  • Gelöste oder entfernte Einsätze: Herausnehmbare Einsätze, sogenannte dB-Killer, sind oft Teil der Genehmigung. Ohne sie gilt der Nachweis nicht mehr.
  • Veränderte Klappensteuerung: Eine Klappe, die dauerhaft offen gehalten wird, obwohl das nicht genehmigt ist, macht das Fahrzeug lauter als zulässig.
  • Kombination mit anderen Umbauten: Ein geänderter Ansaugtrakt oder eine Downpipe kann das Geräusch zusätzlich verändern.

Wie Sie eine Klappensteuerung legal nachrüsten, beschreibt der Beitrag Klappenauspuff legal nachrüsten.

Verschlechtert ein Umbau das Geräuschverhalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs in aller Regel. Außerdem gilt unabhängig von jeder Eintragung: Kraftfahrzeuge dürfen nicht lauter sein, als es nach dem Stand der Technik unvermeidbar ist, und unnötiger Lärm durch Hochdrehen im Stand oder unnötiges Hin- und Herfahren ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung verboten.

Kontrollen: was passieren kann

Bei Verkehrskontrollen, gerade an Tuning-Treffpunkten und beliebten Strecken, wird die Abgasanlage oft genauer angesehen. Mögliche Schritte sind:

  • Sichtprüfung der Anlage und des Nachweises,
  • Nachmessung des Standgeräuschs vor Ort,
  • Anordnung, das Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorzuführen,
  • Mängelbericht mit Frist zur Beseitigung,
  • bei erheblichen Mängeln Untersagung der Weiterfahrt.

Wer den Nachweis seiner Anlage im Fahrzeug hat, die Anlage im genehmigten Zustand fährt und die Papiere aktuell hält, kann solchen Kontrollen gelassen begegnen.

Dezibel richtig einordnen

Die Lautstärke wird in dB(A) angegeben, einer logarithmischen Größe, die an das menschliche Gehör angepasst ist. Kleine Zahlenunterschiede haben deshalb große Wirkung:

Unterschied Physikalisch Wahrnehmung
etwa 1 dB(A) kleine Änderung kaum wahrnehmbar
etwa 3 dB(A) ungefähr doppelte Schallenergie gut wahrnehmbar
etwa 10 dB(A) zehnfache Schallenergie etwa doppelt so laut empfunden

Eine Anlage, die nur wenige Dezibel lauter ist als die Serie, kann sich also bereits deutlich anders anhören.

Gebrauchte Anlage oder getuntes Gebrauchtfahrzeug

Wer eine Abgasanlage gebraucht kauft oder ein Fahrzeug mit Sportauspuff übernimmt, sollte besonders genau hinsehen. Fehlt der Nachweis, lässt er sich beim Hersteller der Anlage oft nachbestellen, sofern Typ und Kennzeichnung am Bauteil lesbar sind. Ist die Anlage bereits eingetragen, finden Sie die Geräuschwerte in den Feldern U.1 bis U.3 oder unter den Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung.

Prüfen Sie außerdem, ob die verbaute Anlage zu den eingetragenen Werten passt und ob alle Einsätze vorhanden sind. Ein abgenommener, später aber veränderter Schalldämpfer ist kein legaler Zustand, auch wenn die Papiere korrekt aussehen. Im Zweifel klärt eine Standgeräuschmessung bei einer Prüfstelle, ob das Fahrzeug im Rahmen liegt.

Checkliste vor dem Kauf eines Sportauspuffs

  • Nachweis für genau Ihr Fahrzeug, Ihren Motor und Ihre Ausstattung prüfen.
  • Klären, ob die Anlage neue Geräuschwerte mitbringt und eingetragen werden muss.
  • Bei Klappenanlagen nachlesen, welche Betriebsarten genehmigt sind.
  • Herausnehmbare Einsätze als festen Teil der Genehmigung betrachten.
  • Abnahme und Eintragung in Zeitplan und Budget einrechnen.
  • Den Nachweis nach dem Einbau griffbereit im Fahrzeug aufbewahren.
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wie laut darf ein Sportauspuff im Stand sein?

Einen einheitlichen Grenzwert für das Standgeräusch gibt es nicht. Der Wert in Feld U.1 ist ein Bezugswert, der bei der Genehmigung für Ihr Fahrzeug ermittelt wurde. Bei einer Kontrolle wird nachgemessen und mit diesem Wert verglichen. Liegt die Messung deutlich darüber, ist das ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Zustand entspricht.

Muss ein Endschalldämpfer mit EG-Genehmigung eingetragen werden?

Ist die Anlage für Ihr Fahrzeug genehmigt und verändert sie die eingetragenen Werte nicht, ist in der Regel keine Eintragung nötig. Lesen Sie die Unterlagen trotzdem genau: Manche Genehmigungen enthalten Auflagen zur Fahrzeugvariante oder zum Anbau. Ein Nachweis im Fahrzeug erleichtert jede Kontrolle.

Kann die Polizei meinen Auspuff vor Ort messen?

Die Polizei kann das Standgeräusch mit einem Schallpegelmesser nachmessen oder das Fahrzeug zur Überprüfung bei einer Prüfstelle vorführen lassen. Wird ein Mangel festgestellt, kann eine Mängelbeseitigung angeordnet und je nach Fall die Weiterfahrt untersagt werden.

Was bedeuten 3 dB(A) mehr?

Der Schallpegel wird logarithmisch angegeben. Ein Plus von etwa 3 dB(A) entspricht ungefähr einer Verdopplung der Schallenergie, als etwa doppelt so laut empfunden wird erst ein Plus von rund 10 dB(A). Schon wenige Dezibel Unterschied sind daher technisch bedeutend.